Zu Unrecht abgestempelt

Ein negativer Schufa-Eintrag kann den neuen Handy-Vertrag oder die neue Mietwohnung torpedieren. Kein Wunder, dass nicht nur Betroffene, sondern auch die Justiz es als ungerecht empfinden, wenn Kleinigkeiten die Kreditwürdigkeit herabziehen. Das Landgericht Lüneburg hat einem Bankkunden Recht gegeben, der seinen Dispo um 20 Euro überzogen hatte und deswegen von seiner Bank bei der Schufa gemeldet wurde. Das Kreditinstitut musste seine Meldung widerrufen und dem Kläger ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zahlen.

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