Einzelne trainieren lassen? Fitnessbranche uneins
Der Betreiber eines Fitnessstudios in Unterlüß hat sich kürzlich die Öffnung seines Studios erklagt wenn auch nur im kleinen Rahmen und unter der Voraussetzung, dass es ein Hygienekonzept gibt. Es dürfen sich stets nur eine Person oder nur Personen aus einem Haushalt im Studio aufhalten. So wie es Niedersachsens Coronaverordnung für den Individualsport eben vorsieht. Nur, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover für die Fitnessstudios und ihre Sportler überhaupt zielführend?