Gericht wartet auf die Begründung
Am 22. Januar ist die Beschwerde des Landkreises Heidekreis gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingegangen. Der Landkreis will erreichen, dass der Bürgerentscheid zum Standort des neuen Heidekreis-Klinikums nicht zugelassen wird. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dagegen zuvor der Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens recht gegeben und den Kreisausschuss aufgefordert, das Bürgerbegehren zuzulassen.