3 einspalter Text_1spalter
Der Heidekreis ermöglicht die Hilfeleistung der Bundeswehr in Altenpflegeeinrichtungen, um coronabedingte Personalausfälle zu kompensieren. Altenpflegeeinrichtungen sind als privatrechtliche Unternehmen nicht antragsberechtigt. Dies ist den Landkreisen als zuständige Behörde im Rahmen der Amtshilfe vorbehalten. In insgesamt drei Einrichtungen im Heidekreis war die Infektionslage so angespannt, dass Landrat Manfred Ostermann beim Kreisverbindungskommando Heidekreis (KVK HK) der Bundeswehr entsprechende Hilfeleistungsanträge zur Pflegeunterstützung einreichte.