Vor der Düngung der Äcker gibt es viele Fragezeichen

Am morgigen Sonntag endet die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger. Ab Anfang Februar dürfen nach Angaben der Landwirtschaftskammer organische Düngemittel wie Gülle oder Gärreste aus Biogasanlagen wieder auf Acker- und Grünlandflächen aufgebracht werden, sofern diese aufnahmefähig sind aber nicht unkontrolliert, sondern im Rahmen eines Düngeplans, der alle Mengen exakt dokumentiert und nachweisen soll, dass die zum Grundwasserschutz festgesetzten Einträge eingehalten werde. Wie hoch diese Mengen sind, ist aber unklar, denn die EU hat die Düngeverordnung des Landes einkassiert und fordert eine einheitliche Regelung. Die sollte bis zum 31.

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