„Starker Tobak“ zum Prozessauftakt

Zu sehen waren Filmsequenzen und Fotos mit teilweise schwer zu ertragenden Detailaufnahmen der durch extreme Gewaltanwendung durch den Täter sowie durch das anschließend nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zur Vertuschung der Tat gelegte Feuer grausam entstellten Körper. Kurt G. war nicht in der Lage, sich zur Wehr zu setzen, hatte Staatsanwalt Paus in der Anklagschrift angesichts die Vielzahl ihm mit Tötungsabsicht versetzten Schläge mit dem Hammer an den Kopf und in das Gesicht sowie massiver Gewalteinwirkung auf den Brustkorb des 70-Jährigen konstatiert. Am Körper seiner Ehefrau zählten die Gerichtsmediziner über ein Dutzend Hammerschläge an den Kopf sowie sieben Messerstiche fest.

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