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Nicht per Länderverordnung, sondern als gesonderte Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums werden voraussichtlich am heutigen Mittwoch Vorgaben zum Homeoffice in Kraft treten. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, Homeoffice anzubieten. Soweit möglich, sollen Arbeitnehmer das Angebot annehmen.

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