Ja zum Bürgerbegehren und zur Beschwerde
Der Kreisausschuss hat am gestrigen Dienstag mehrheitlich beschlossen, das Bürgerbegehren für den neuen HKK-Standort zuzulassen. Damit folgte das politische Gremium der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, dass das nach einem Eilantrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens angeordnet hatte. Wir spielen nicht auf Zeit, wir setzen das um, so Landrat Manfred Ostermann. Gleichzeitig, so Ostermann im Anschluss an die dreistündigen Sitzung der Kreisausschusses gegenüber der Presse, habe man sich ebenfalls mehrheitlich darauf verständigt, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) fristgerecht Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil einzulegen.