Zwölf Jahre Haft für versuchten Mord
wölf Jahre muss Jens M. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in der Nacht des 19. August vergangenen Jahres seine im Bett liegende Frau mit einem Messer in der Absicht, sie zu töten, angegriffen habe.