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as Verwaltungsgericht hat mit aller Deutlichkeit in seiner Eilentscheidung festgestellt, was in Sachen Bürgerbegehren eine Rolle spielt und was eben nicht. Keine Rolle spielt ein nachträglich eingeholtes Rechtsgutachten, das bereits vor Augen führte, dass Landrat und Kreispolitik bei ihrer ersten Zulassung des Bürgerbegehrens im August möglicherweise nicht so ernst genommen haben, was sich da für Widerstände im Norden der Region formierten und die sich mit der Initiative der Herren Otto Elbers, Adolf Köthe und Co. Bahn brachen. Mehr als 12600 Unterschriften sind es letztlich, die die Initiative gesammelt hat.

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