HKK-Standort: Gericht lässt Bürgerbegehren zu
Das Verwaltungsgericht hat am gestrigen Donnerstag das Bürgerbegehren Heidekreis-Klinikum als vorläufig für zulässig erklärt. Damit sei der Kreisausschuss des Heidekreises verpflichtet, das Bürgerbegehren, das sich für den Neubau des Heidekreis-Klinikums im Raum Dorfmark einsetzt, vorläufig zulassen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Bei ihrem Urteil ließ die 1.