Auch Jogger können Rücksichtnahme erwarten
Radfahrer noch einmal besonders zu schützen, ist mittlerweile auch in der Straßenverkehrsordnung fest verankert. Seit April ist ausdrücklich festgehalten, dass Autofahrer beim Überholen mindestens einen Abstand von 1,50 bis 2 Metern einhalten müssen. Wenn das aufgrund der Verkehrssituation nicht möglich ist, dann gilt: Hinter dem Radfahrer bleiben, bis es mit dem Überholen besser passt. Diese Regelung hätte eine Leserin der Böhme-Zeitung auch gerne für Jogger.