Klage posthum abgewiesen

Der Buchhalter von Auschwitz ging vor seinem Tod juristisch gegen seine Strafe vor. Seine Beschwerde wies das Gericht in einer am Donnerstag in Straßburg verkündeten Entscheidung als unzulässig zurück. Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hatte den ehemaligen SS-Mann Gröning am 15.

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