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etzt hat der Gutachter das erwartete und von vielen wohl auch erhoffte Urteil getroffen. Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig und war es wohl auch nicht, als der Kreisausschuss im August noch grünes Licht dafür gab. Als Desaster mochte Landrat Manfred Ostermann die Abläufe und nun die Rücknahme der Genehmigung nicht bewerten. Nein, bei ihm klang es eher danach, dass man nun Glück habe, die rechtlichen Hindernisse rechtzeitig erkannt zu haben.