Kommentar Coronatest

ie Verordnung des Bundesgesundheitsministers zu den Coronatestungen vom Juni ist eigentlich klar formuliert und kaum misszuverstehen. Versicherte, also Krankenversicherte, haben einen Anspruch auf Kostenerstattung. Mit den einzelnen Pflegestufen haben sie auch Anspruch auf Pflege.

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