Mit dem E-Scooter unterwegs: Gehwege sind tabu

Vermehrt sieht man auch hierzulande Personen, die sich mit einem sogenannten E-Scooter oder E-Tretroller, also einem Elektrokleinstfahrzeug, fortbewegen. Doch so einfach und bequem diese neue Fortbewegungsart erscheint, gibt es bei der Ingebrauchnahme einiges zu beachten, so Polizeihauptkommissar Frank Rohleder, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Heidekreis. Immer wieder werden Fahrer von E-Scootern kontrolliert, die keinen Versicherungsschutz nachweisen können. Hinzu kommt, dass die Fahrer dabei teilweise unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss stehen.

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