3 Kreistag/Text_1spalter
für Besucher an Maßnahmen der Jugendpflege von 17 auf 20 Euro. Der Zuschlag für Belegungen mit einer Übernachtung beträgt weiter 3 Euro. Die übrigen Nutzungsentgelte zum Beispiel zusätzlich eingenommene Mahlzeiten, Nutzung von Fach-und Seminarräumen, Geräte und Materialien werden angemessen angepasst, heißt es in der Beschlussvorlage. Seit dem 1.