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In dem Artikel Campingpark Röder kann sich vor Anfragen nicht retten (BZ von Mittwoch) ist der Sachverhalt zur Wiederbelegungsfrist von Zimmern, Ferienwohnungen und -häusern nicht richtig dargestellt worden. In dem Artikel heißt es, dass Ferienwohnungen bei einem Mieterwechsel erst nach einer Woche Leerstand neu vergeben werden dürften, auch wenn sie nur eine oder zwei Nächte genutzt wurden. Das ist nicht zutreffend. Laut Erlass der niedersächsischen Landsregierung gilt für Ferienwohnungen und -häuser seit dieser Woche, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen.

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