xBP 49-Amtliche

Im Jahr 2020 werden für die Grundsteuern A und B sowie für die Hundesteuer keine Jahresanfangsbescheide versandt. Da sich die Hebesätze der Grundsteuer nicht verändern werden, gelten weiterhin die aktuellen Abgabenbescheide aus den Vorjahren. Bitte zahlen Sie Ihre jeweiligen Abgaben pünktlich zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeiten. Die zu zahlenden Steuerbeträge sind im Abgabenbescheid der Vorjahre mit dem Vermerk Zukünftig sind folgende Raten zu leisten ausgewiesen.

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