Ruhe, bitte: Guter Schallschutz verbessert die Lebensqualität
Auch verschiedene Urteile besagen, dass die DIN 4109 in Mehrfamilienhäusern nicht mehr ausreichend ist. Laut Fuhrmann müssen deshalb Regelungen eingehalten werden, die im Beiblatt 2 stehen oder sich in der VDI 4100 finden, die von Ingenieuren entwickelt wurde. Für Einfamilienhäuser gelten die erhöhten Anforderungen allerdings nicht. Bauherren, die trotzdem darauf Wert legen, sollten deshalb in den Verträgen festhalten, dass ein Schallschutz "nach den anerkannten Regeln der Technik" erfolgt, erläutert der Sachverständige.