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Mit Beschluss vom 20. August 2019 hat der Bundesgerichtshof die Revisionen des Angeklagten und der Nebenkläger gegen das Urteil der 2. großen Strafkammer vom 27. Februar 2019, mit dem der Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrauschs in Tateinheit mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, als unbegründet verworfen.