Gericht für 700 000 Menschen

Das Mädchen war mit seiner Familie im Juli 1943 in Hamburg ausgebombt worden und nach Alt Garge gezogen. Dort lernte die 20-Jährige einen französischen Kriegsgefangenen kennen und lieben. Die junge Frau wurde schwanger, sie landete vor Gericht. Sie habe sich des verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen schuldig gemacht, urteilte die Strafkammer des Landgerichts ein Verstoß gegen Paragraph 4 der Wehrkraftschutzverordnung.

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