Ausnahme von Grundsätzen
Angesichts der sonst über den Tisch gehenden Zuschussanträge war es für den Kreis-Wirtschaftsausschuss ein zu venrachlässigender Betrag: Mit 2190 Euro solle sich der Landkreis an der Außensanierung der unter Denkmalschutz stehenden Kapelle Wense beteiligen. Der von der Leader-Vogelparkregion gestellte Antrag setzt allerdings die Ausnahme von der gängigen Förderpraxis voraus. Denn im Normalfall ist der Landkreis mit zehn Prozent bei der Kofinanzierung von Leader-Projekten dabei. Das andere Zehntel steuert die jeweilige Kommune bei.