Finanzamt rät, bei Steuerklassen III und V aufzupassen
Das Finanzamt Soltau weist darauf hin, dass es nicht in allen Fällen eine Steuererklärung automatisch und zeitnah anfordert, weil es die Umstände zur Prüfung einer Abgabepflicht häufig (noch) nicht kennt. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung haben die Steuerbürger und -bürgerinnen deshalb selbstverantwortlich anhand ihrer persönlichen steuerlichen Situation zu prüfen. Es kann deshalb vorkommen, dass das Finanzamt auch nach Jahren noch Steuererklärungen für lange zurückliegende Jahre anfordert. Diese Erfahrung müssen immer wieder einige Ehepaare mit den Steuerklassen III und V machen.