Berufung: Munsteraner freigesprochen

Das Landgericht Lüneburg hat Anfang März auf Berufung eines Angeklagten hin ein Urteil des Amtsgerichts Soltau aufgehoben. Das hatte nach zwei Verhandlungstagen den Munsteraner Anfang Oktober 2018 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Unter dem Vorsitz von Richter Matthias Steuernagel sah das Schöffengericht es nun als erwiesen an, dass die Tat nicht nachzuweisen sei. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

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