1 - Infobox Wietzendorf
Im Verwaltungsrecht bedeutet das Opportunitätsprinzip, dass einer Behörde ein Ermessen eingeräumt wird, ob sie in einem konkreten Fall tätig wird oder nicht. Der Kreis hat als Kommunalaufsicht gegenüber der kreisangehörigen Gemeinde ein Beanstanmdungsrechts nach Paragraf 173 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Die Aufsicht muss allerdings das eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausüben und insbesondere verhältnismäßig handeln.