Landrat lässt in Wietzendorf Gnade vor Recht ergehen

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wietzendorf beabsichtigt der Landrat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht, noch einmal Gnade vor Recht ergehen zu lassen von kommunalaufsichtlichen Maßnahmen soll abgesehen werden. Die Kommunalaufsicht stellt in einem der BZ vorliegendem dreiseitigen Schreiben fest, dass die Einladung der Findungskomission zur Informationsveranstaltung vom 28. Februar geeignet war, Zweifel daran zu begründen, dass die Gemeinde oder ihre Organe nicht an der Findungskommission beteiligt war. Denn kommunalrechtlich müssen sich das Rathaus, die Verwaltung und alle politische Gremien bis hin zu den Fraktionen neutral verhalten, sie dürfen sich an der Bevorzugung oder Benachteiligung von Bewerbern um das Bürgermeisteramt nicht beteiligen.

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