Klagen und Kritik zum Zwischenlager möglich
Wo Wohlverhalten draufsteht, muss noch lange nicht Wohlverhalten drin sein. Diesen deutlichen Fingerzeig hat die Spitze der für das atomare Zwischenlager in Gorleben zuständigen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) am Dienstag der Kommunalpolitik gegeben. Es ist nach einer deutlichen Erklärung des Bundesumweltministeriums in dieser Sache eine zweite eindeutige Erklärung, was die sogenannte Wohlverhaltensklausel in einem uralten Vertrag für die Zwischenlagerung angeht. Dr.