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Die Kommunen genießen verfassungsrechtlich das Recht auf Selbstverwaltung. Dennoch unterliegen sie der staatlichen Aufsicht, wobei der Umfang der Aufsicht sich auf die von der Kommune wahrgenommene Aufgabe richtet. Die Kommunalaufsicht stellt nach Paragraf 170 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sicher, dass die Kommunen die geltenden Gesetze beachten. In der Praxis bedeutet Kommunalaufsicht die Beratung im Vorfeld von Entscheidungen.