Wie genau schätzt die IHK?

Wie genau schätzte die IHK? Die hiesige Kammer zieht gegen ein Urteil in Revision Bei Beitragsbescheiden der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg und der IHK Braunschweig hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg unter anderem einen Verstoß gegen den sogenannten Grundsatz der Schätzgenauigkeit bei den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben gesehen. Es entschied im September 2018: Die Bescheide für einen Kläger für die Jahre 2011, 2014 und 2016 verstoßen gegen haushaltsrechtliche Vorschriften. Ein Urteil, das der IHK Lüneburg-Wolfsburg nicht schmeckt, da es mit Kosten verbunden ist.

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