Hauseigentümer müssen Ü-30-Heizkessel erneuern
Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Viele Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher dieses Jahr erneuern lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
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