Durch die Autobahn keine übermäßige Lärmbelastung
Kein übermäßiger Lärm für irgendjemand. Das könnte frei nach Shakespeares Viel Lärm um nichts als Fazit unter der Untersuchung zur Frage stehen, ob Wietzendorf einen Lärmaktionsplan aufstellen muss, die der Rat in seiner jüngsten Sitzung zu bewerten hatte. Die Antwort fällt negativ und somit für die Gemeinde positiv aus: Es sind diesbezüglich keine Aktivitäten und damit keine Investitionen erforderlich. Wie alle Kommunen ist Wietzendorf aufgrund der in nationales Recht umgewandelten EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet, aus dem sich bei Überschreiten festgelegter Grenzwerte Handlungsvorgaben ableitet.