Parktürme für den Stellplatzbedarf
1972 klang es in den Soltauer Planungsunterlagen ähnlich wie 47 Jahre später: Die Nachfrage nach Bauland hält in unvermindertem Maße an. Damals jedoch ging es bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 darum, für das zu erwartende Wachstum ausreichende Grün- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und den Fremdenverkehr sicherzustellen, ein Sondergebiet Erholung wurde ausgewiesen. 2018 nun steht die 1.