Sieg für das Ehrenamt

Dreifache Niederlage für die Deutsche Rentenversicherung (RV) des Bundes vor dem Sozialgericht Lüneburg: Es geht um den Streit, ob ehrenamtliche Bürgermeister abhängig Beschäftigte sind und damit sozialversicherungspflichtig. Die RV forderte 2016 von mehr als einem Dutzend Gemeinden im Kreis Lüneburg die Nachzahlung mehrerer Tausend Euro, plus Säumniszuschläge. Wenn die damit durchkommen, ist nicht nur die kommunale Selbstverwaltung gefährdet, sondern im nächsten Schritt auch das Ehrenamt in der Feuerwehr oder bei Vereinen, sagte Arndt Conrad von der Samtgemeinde Bardowick auf LZ-Nachfrage. Deshalb haben wir geklagt.

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