Babymord: Urteil muss nicht lebenslang lauten

"Die volle Bandbreite von einem Unfall bis hin zum Mord ist drin. " Axel Knaack, Vorsitzender Richter der 1. großen Strafkammer am Landgericht Lüneburg, machte direkt zum Prozessauftakt gegen eine 25 Jahre alte Frau deutlich, dass das Verfahren nicht unbedingt wie der erste Prozess mit lebenslänglich wegen Mordes enden muss. Die 4.

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