Robby bleibt im Zirkus
Einen solch gefüllten Sitzungssaal sehen die OVG-Richter selten, und nur wenige Verfahren stoßen auf ein so großes Medieninteresse: Alle 37 Zuschauerplätze in Saal 1 waren gestern besetzt, der Großteil von Journalisten. Hinzu kamen etliche Kamerateams, die aber während der Verhandlung vor dem Saal warteten. Im Fall Robby sieht der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ganz klar dessen schwerwiegende Verhaltensstörung, bei der eine Wegnahme angeordnet werden kann.