„2019 wird für uns ein mageres Jahr“

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden, fordert die Niedersächsische Kommunalverfassung. Diesen Termin hat Neuenkirchen in der Vergangenheit nicht eingehalten. Diese Feststellung haben ihr die Rechnungsprüfer bisher regelmäßig ins Stammbuch, den Prüfungsbericht, geschrieben. Dabei war man in guter Gesellschaft: Etliche Kommunen verfuhren nicht anders.

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