Arbeitgeber zu Zeitarbeit
Unternehmen müssen bei der Personalplanung flexibel agieren können, je nachdem wie die Auftragslage es erfordert. Dabei helfen Ihnen Instrumente wie die Zeitarbeit, Werk- oder Dienstverträge. Der Einsatz von Fremdpersonal ist durch den Gesetzgeber stark reguliert, der Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes (AÜG) ist mit empfindlichen Konsequenzen verknüpft. Bei der Veranstaltung Praxis & Recht des Arbeitgeberverbandes Lüneburg- Nordostniedersachsen e.