Weihnachten im Schuhkarton
Liebe Weihnachten-im-Schuhkarton-Packer, und alle die es werden wollen! Wir haben eine gute Nachricht für Sie: Die Zollbestimmungen für Süßigkeiten wurden weitgehend aufgehoben. So dürfen wieder Gummibärchen mitgegeben werden, das Gelantinegebot entfällt. Und für Schokolade gibt es nur diese Regelung: Verboten sind Nuss-und Fruchtschokolade.