Gesetz ist da, Vollzug bleibt aus
Wer sich den Paragraphen 19 des im Juli 2017 verabschiedeten Prostituiertenschutzgesetzes durchliest und anschließend durch den Heidekreis fährt, dürfte sich an einigen Stellen wundern überall dort, wo ein Lovemobil steht. Die Wohnwagen sind alt, machen oft einen schäbigen Eindruck. Wie verträgt sich das mit dem Gesetz, das erstmals Mindeststandards für Prostitutionsfahrzeuge vorschreibt? Vorgesehen sind ein Notrufsystem, ein ausreichend großer Innenraum und eine angemessene Innenausstattung samt Sanitärbereich.