Handeloher Ballonbetrüger muss nun doch ins Gefängnis

Das Amtsgericht Tostedt hat die Bewährung für den wegen gewerbsmäßigen Betruges zu 20 Monaten Haftstrafe verurteilten Handeloher Unternehmer für Ballonfahrten Karsten F. aufgehoben, die Verteidigung dagegen sofortige Beschwerde eingelegt. Die Böhme-Zeitung hatte über den Aufsehen erregenden Fall berichtet. Gutscheine für romantische Ballonfahrten hatte der Handeloher vor Jahren angeboten und reichlich verkauft, damit auch im nördlichen Heidekreis Kunden gewonnen und geschädigt.

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