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Im Strafverfahren gegen die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk (21) hat das Oberlandesgericht Celle in Niedersachsen die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe bestätigt. Das Gericht habe die Revision als unbegründet verworfen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Rechtsfehler seien nicht festzustellen gewesen. Das Urteil aus erster Instanz ist damit rechtskräftig.