Vom Azubi zum Gesellen

Bereits seit dem späten Mittelalter war es so. dass der Lehrling vom Meister freigesprochen nach seiner Ausbildung freigesprochen wurde. Er schied aus dem Familienband des Meisters aus und wurde in das Gesellenbuch der Zunft eingetragen frei nach dem alten Handwerksspruch wie ihn Klaus Volkmer, der Kreislehrlingswart, nannte: Wer soll Lehrling sein jedermann. Wer soll Geselle sein der was kann .

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