Infobox BBS Inklusion
Der Paragraf 4 des niedersächsischen Schulgesetzes regelt die Einführung der inklusiven Schule, die der Landtag im Jahr 2012 beschlossen hat. Die inklusive Schule soll allen Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen ermöglichen. Die Grundschulen nahmen seit dem 1. August 2013 alle Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen aufwachsend mit der 1.