Die Hoffnung ruht nun auf der Düngeverordnung
Für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist der Fall klar: Deutschland verstößt gegen die europaweit gültigen Auflagen zum Schutz der Gewässer. Die Nitratlast im Grundwasser ist zu hoch, hat der EuGH am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte die EU-Kommission. Sie sieht sich nun bestätigt in ihrem Vorgehen gegen Deutschland.