G-BA Infobox

Die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt der Gesetzgeber vor, die Einzelheiten legt die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen fest. Oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts steht er unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

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