Gericht

- Der BGH beschäftigte sich mit Fröschen im Gartenteich. Die höchsten Richter urteilten, dass Teichbesitzer sich bei Beschwerden aus der Nachbarschaft über zu lautes Quaken nicht hinter Gesetzen verschanzen dürfen, die wildlebende Frösche schützen. Stattdesssen müssen sie sich um Sondergenehmigungen bemühen, um Maßnahmen gegen Froschlärm ergreifen zu dürfen. Nur wenn die Behörde das ablehnt, müssen Nachbarn das Gequake hinnehmen (V ZR 82/91).

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