xBP 14-Amtliche
1. Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen müssen stets so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen und Verkehrseinrich-tungen, Hinweisschilder, Hausnum-mern, Straßennamenschilder und Hy-dranten verdecken. In diesem Zusam-menhang ist auch die Straßenbe-leuchtung entsprechend freizuschnei-den. 2.