Insolvenz vier Monate verschleppt

Er selbst war bereits wegen Wirtschaftsvergehen verurteilt und durfte nicht mehr als Geschäftsführer fungieren. So gründete er eine englische Limited mit seiner Tochter als Chefin, zumindest auf dem Papier. Doch tatsächlich führte der 63-Jährige die Geschäfte und meldete auch dann nicht Insolvenz an, als die Gesellschaft bereits überschuldet war. Zu dieser Feststellung kam das Soltauer Amtsgericht im Prozess gegen den Soltauer und verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5200 Euro.

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