5 Infobox NSG
Das Heidemoor bei Ottermoor (21 Hektar) steht seit 1978 unter Naturschutz, die Obere Wümmeniederung (1415 Hektar) seit 1986. Für beide Gebiete gibt es Verordnungen, die festschreiben, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. So dürfen die Gebiete außerhalb der Straßen und Wege nicht betreten werden.